Verkehrsrecht – Was man wissen sollte

Das Verkehrsrecht ist hierzulande relativ komplex und hat viele verschiedene Inhalte. Daher passiert es schnell, dass man gegen einen Paragrafen, den man möglicherweise gar nicht kennt, verstößt. Als Strafe bekommt man dann den Bescheid über ein Bußgeld, eine Strafzettel oder gar Punkte in Flensburg. Aufgrund ständiger Maßnahmen, die gesetzliche Lage zu verbessern, gibt es immer wieder Änderungen am Verkehrsrecht. Im folgenden Artikel werden die wichtigsten Aspekte des Rechts beschrieben, auf die man beim Fahren auf jeden Fall achten sollte.


Beim Fahren sollte man immer darauf achten, die Fahrzeugpapiere mit sich zu führen und unter der Promillegrenze zu bleiben. Außerdem gilt bei uns das allgemeine Rechtsfahrgebot, das heißt man muss möglichst weit auf der rechten Seite fahren. Das gilt für alle Fälle, wenn man überholt wird, Gegenverkehr aufkommt oder in Kurven. Auf deutschen Autobahnen sieht man es sehr häufig, dass Leute dauerhaft Linkfahren und somit die linke Spur Blockieren. Dies ist nicht erlaubt und zieht ein Bußgeld von 80 Euro mit sich, falls die Tat geahndet wird. Zudem bekommt man als Strafe noch einen Punkt im zentralen Verkehrsregister in Flensburg eingetragen. Verstößt man gegen die Straßenverkehrsordnung, so bekommt man einen Bußgeldbescheid. Der Bescheid wird rechtswirksam, sobald er zugestellt wurde. Es wird immer eine Frist auf dem Bescheid angegeben, in welcher die Strafe bezahlt werden muss. Sollte dies nicht getan werden, kann es zur Zwangsvollstreckung kommen. Es gibt auch die Verjährung von Bußgeldbescheiden, man unterscheidet zwischen der Verjährung zur Vollstreckung und der Verfolgungsverjährung. Letztere geht insgesamt 3 Monate und bedeutet, dass die Behörde das Geld insgesamt 3 Monate lang einfordern kann nach Feststellung der Tat. Die Verjährung der Vollstreckung ist deutlich länger und die Grenze besteht hier bei 3 Jahren nach der Tat, wenn das Bußgeld unter 1000 Euro bleibt. Ist es höher so erhöht sich auch die Frist auf insgesamt 5 Jahre.


Leicht zu Geldstrafen und Punkten kommt es bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h muss man 15 Euro zahlen und bekommt aber noch keinen Punkt. Bis 15 km/h sind es dann 25 Euro und bis 20 km/h 35 Euro. Ist die Überschreitung mehr als 20 km/h zu viel muss man mit einer Geldstrafe von 80 Euro rechnen und bekommt erstmal einen Punkt. Bei 26 km/h zu viel auf dem Tachometer bekommt man zu 100 Euro Strafe und einem Punkt auf möglicherweise ein Fahrverbot von 1 Monat. Ab 31 km/h zu viel bekommt man sicher 2 Punkte in Flensburg und somit ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Bei höheren Vergehen erhöht sich entsprechend auch die Zeit des Fahrverbotes. Beratung zum Verkehrsrecht bekommt man bspw. bei Schild & Schütze Rechtsanwälte.


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