Anwalt für Medizinrecht auf Patientenseite oder Gegenseite?

Augen auf bei der Anwaltswahl! Als geschädigte(r) Patient(in),*folgend Patient genannt, sollten sie ihr Augenmerk bei der Anwaltsrecherche darauf legen, eine Kanzlei mit ihrem Anliegen zu beauftragen, die (ausschließlich) Patienten vertritt. Hier ist häufig auch die Rede von einem Patientenanwalt. Wenn medizinische Maßnahmen Unzufriedenheit, Ärger und vielleicht sogar eine Verschlimmerung verursacht haben, sind anwaltliches und medizinisches Know-How gepaart mit Erfahrung gefragt. Also muss es eine Kanzlei sein, die mit 100%iger Loyalität auf Seiten der Patienten tätig ist und über eine fachanwaltliche Spezialisierung im Patientenrecht und Arzthaftungsrecht verfügt. Vorweg sei bereits erwähnt, auf was bei der Anwaltswahl zu achten ist: Die Kanzlei sollte konkret helfen bei der Einholung von medizinischen Gutachten beim MDK und die Ermittlung von berechtigten Ansprüchen inklusive Schmerzensgeld, Verdienstausfallgeld und Schadensersatz durchführen. Die professionellen Verhandlungen mit Ärzten und Krankenhäusern sowie ihrer Haftpflichtversicherung sind gleichfalls von den Fachanwälten für Medizinrecht zu führen. Natürlich übernehmen die Fachanwälte die Klärung von Behandlungsfehlern, von Erwerbsschäden sowie von Haushaltsführungsschäden. Auch die Aufklärung von Befunderhebungs-, Diagnose- und Kunstfehlern sowie Dokumentationsfehlern erfordert die Kompetenz eines erfahrenen Anwaltes in diesem Bereich. Den Anwälten obliegt zudem die Darlegung des Ursachenzusammenhangs zwischen einem Behandlungsfehler und dem Schaden. Mit Kompetenz wird das Recht der Mandantschaft vor Gericht persönlich durch einen Anwalt für Medizinrecht, bspw. Kanzlei Liske Rechtsanwältin Nadine Liske, vertreten. Vor der Landesärztekammer erfolgt die anwaltliche Begleitung im Schlichtungsverfahren. Das Medizinrecht greift mit seiner Komplexität auch in das Strafrecht hinein. Denn das anwaltliche Spektrum betrifft auch die Bereiche illegaler Organhandel, Verstöße gegen das Arztwerberecht sowie das Prüfen von Chefarztverträgen und die unsachliche Werbung eines Arztes oder für ein Heilmittel. Laut „§ 14b der Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer“ hat ein zukünftiger Anwalt für Medizinrecht besondere Kenntnisse nachzuweisen.
Zu diesen gehören das Recht der medizinischen Behandlung insbesondere in der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Haftung.
Auch das private und gesetzliche Krankenversicherungsrecht inklusive erweiterter Kenntnisse der Pflegeversicherung sind nachzuweisen. Im Berufsrecht, dem Vertrags- und Gesellschaftsrecht sowie dem Vergütungsrecht der Heilberufe muss er über fundierte Kenntnisse verfügen. Hinzu kommen die Bereiche Krankenhausrecht, Grundzüge des Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenrechts. Über die Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts muss er gleichfalls Kenntnisse nachweisen. Um das Ziel „Fachanwalt für Medizinrecht“ zu erreichen gibt es nach einem 9 Semester dauernden Jura-Studium mit erstem Staatsexamen und einem Referendariat sowie dem anschließendem Assessorexamen für den Titel “Volljurist“ einmal die Möglichkeit, einen Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht (Dauer 120 Stunden) zu belegen. Nach erfolgreichem Abschluss wird durch die Bundesrechtsanwaltskammer der Titel “Fachanwalt für Medizinrecht“ verliehen. Alternativ kann der Masterstudiengang “Medizinrecht“ mit dem Erwerb von Kenntnissen des Medizinrechts inklusive versicherungsrechtlichen Inhalten belegt werden.
Es werden zusätzlich steuer- und arbeitsrechtliche Aspekte sowie der Bereich Ökonomie unterrichtet. Der Studiengang erfolgt begleitend zum Hochschulgrad “Master of Laws“ (LL/M.) 60 ECTS-Punkte und dauert drei Semester zusätzlich der Zeit für die Masterarbeit. Der Aufbau besteht aus 8 Modulen mit insges. 383 Unterrichtsstunden und 14 Präsenzwochenenden immer einmal pro Monat. Für Nichtjuristen gibt es einen Vorschaltkurs mit 100 Stunden.


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