Fachanwalt für Gesellschaftsrecht - die Ausbildung:


Das Gesellschaftsrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts.
Wer den Titel "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" tragen möchte, muss besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht nachweisen. Teilgebiete dieser Spezialausbildung sind das Arbeitsrecht, das Kartellrecht, das Handwerks- und Gewerberecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Strafrecht.
Bevor ein Jurist am speziellen Lehrga für Gesellschaftsrecht teilnehmen kann, muss er seine anwaltliche Ausbildung (Jura-Studium) positiv abgeschlossen haben. Die Phase der Theorie schließt mit dem ersten Staatsexamen ab. Danach erfolgt eine zweijährige Praxis, in welcher der angehende Jurist sich bei verschiedenen Gerichten prozessorientiertes Wissen aneignet. Den Abschluss bildet das zweite Staatsexamen, dessen positiver Abschluss einen Studenten zum Volljuristen macht.
Danach kann sich der Jurist spezialisieren und den Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht besuchen und absolvieren. Bevor dieser dann den Antrag auf seinen endgültigen Titel stellen kann, muss er mindestens drei Jahre lang zugelassen und sechs Jahre als Rechtsanwalt tätig gewesen sein.

Die Aufgaben eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht:

Das Gesellschaftsrecht ist von großer Bedeutung für jede Unternehmensgründung. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform kann auf den Erfolg eines Unternehmens erheblichen Einfluss haben. Gerade in Zeiten von jungen Start-ups mit innovativen Ideen, ist das Wissen um die rechtlichen Schritte einer Firmengründung und der Betriebsstrukturierung elementar.
Ein Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht steht Gesellschaftern oder Geschäftsführern für die Beratung der Firmengestaltung, die Festlegung von optimalen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter und etwaige Partnerunternehmen, für Haftungsfragen, und zur Vorsorge für einen etwaigen Ausstieg zur Seite. Anwälte dieser Fachrichtung wissen, welche Probleme und Fragen anstehen können und haben durch ihr Fachwissen Lösungen parat.
Rechtsanwälte dieser Fachrichtung betreuen sowohl Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH))), als auch Personengesellschaften ( Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaften bürgerlichen Rechtes (GbR), stille Gesellschaften und Partnergesellschaften). Kompetente Beratung auf diesem Gebiet erfordert Spezialisten. Ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, bspw. von Rechtsanwaltskanzlei Janssen und Enninga, muss nicht nur im Gebiet des Gesellschaftsrechtes über genaue Kenntnisse verfügen, sondern auch in Fragen des Steuerrechts, Insolvenzrechts oder Arbeitsrechts den Unternehmen Rechtsauskünfte geben können.
Weitere Aufgaben eines Fachanwaltes für Gesellschaftsrecht sind Hilfestellung bei Fusionierungen zu geben, im Falle von Unternehmenskrisen Lösungen zu erarbeiten oder bei Streitigkeiten mit Vertragspartner außergerichtlich oder gerichtlich seinen Klienten zu vertreten.

Was kostet die Inanspruchnahme eines Gesellschaftsrechtsexperten?

Jeder Anwalt kann sein Honorar entweder nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ausstellen oder er wird im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung bezahlt. Eine derartige Vereinbarung ist ebenfalls gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand, einer der Leistung angepassten Aufwandsentschädigung und der Verantwortung, die der Anwalt übernimmt.
Um den richtigen Fachanwalt zu finden, wird empfohlen, sich im Rahmen eines Erstgespräches nach seinen Erfahrungen, nach den Erfolgsaussichten der geplanten Firmengründung und den voraussichtlichen Kosten zu erkundigen.


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