Welche Aufgaben hat ein Rechtsanwalt für Familienrecht?

Familien halten oft zusammen. Es kann jedoch auch anders kommen. Dann wird in vielen Fällen ein Rechtsanwalt für Familienrecht wie von der Rechtsanwaltskanzlei Craul & Mai benötigt, der zumindest die Interessen einer der streitenden Parteien vertritt. Ein typisches Beispiel ist die Scheidung, der zuvor jedoch ein Paargespräch vorausgehen kann. Dieses wird ebenfalls vom Rechtsanwalt angeboten. Bevor er seinem Mandanten jedoch diese Dienste anbieten darf, durchläuft er mehrere Fortbildungen. Zum Abschluss wird ihm ein Zertifikat verliehen, mit dem er sich als Mentor den zerstrittenen Parteien widmen darf.
Der Rechtsanwalt für Familienrecht ist in erster Linie ein Volljurist, der über einen erfolgreichen Studienabschluss in den Rechtswissenschaften verfügt. Dazu kommt das Erste Staatsexamen nach dem acht- bis zehnsemestrigen Studium. Danach folgt ein zweijähriges Referendariat. Um sich später als Rechtsanwalt zu profilieren, muss er noch das Zweite Staatsexamen ablegen. Zum Fachanwalt wird er erst ernannt, wenn er die von der Rechtsanwaltskammer bestimmten Zusatzqualifikationen nachweisen kann. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass er seine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vertreten darf. Außerdem ist nur ein zugelassener Rechtsanwalt zur Stellung des Scheidungsantrags vor Gericht berechtigt.
Die familienrechtlichen Rechtsbeziehungen können aber auch die Eltern, deren Kinder und Geschwister betreffen. Neben seinen sehr guten rechtlichen Kenntnissen benötigt der Rechtsanwalt für Familienrecht deshalb ein hervorragendes Einfühlungsvermögen. Mit ihm erkennt er alle Schwingungen, die sich innerhalb der Verbindungen ergaben und kann entsprechend effektiv darauf reagieren.
Vor allem die Kinder können unter der Scheidung ihrer Eltern leiden. Da diese die daraus erwachsenen Probleme nicht entsprechend erkennen, greift der Staat mit zahlreichen Vorschriften und Gesetzen ein. So haben Kinder in allen Fällen einen Anspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Nur in einer Ausnahmesituation kommt das alleinige Sorgerecht infrage. Die sich im Scheidungsprozess befindlichen Ehepartner haben jedoch zahlreiche Fragen, die sich auf das Umgangsrecht, die Besuche und die Sorgepflichten konzentrieren. Diese Problemstellung ergibt sich im verstärkten Maße bei Vätern, denen nicht das Sorgerecht zugesprochen wurde.
Viele Gerichte gehen jedoch dazu über, Kinder ab einem bestimmten Altern um ihre Meinungen zu fragen. Sie können dann entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben möchten.
Die meisten Familienangehörigen sind vom Unterhaltsanspruch abhängig. Danach folgt gleich der Zugewinnausgleich. Da sich die rechtlichen Bedingungen in unregelmäßigen Abständen ändern, ist die Einschaltung des Rechtsanwalts für Familienrecht die beste und einzige Alternative. Seine Berechnungen werden vom Gericht anerkannt. Alternativ wird ein Gutachter bestellt, der die Angaben der Rechtsbeistände überprüft. Der mit der Versorgung des Kindes betraute Elternteil benötigt zumindest einen Unterhaltsanspruch für den gemeinsamen Nachwuchs. Das gilt auch für Adoptionen. Hat der mit der Versorgung beauftragte Teil während dieser Zeit gegenüber dem anderen geschiedenen Partner finanzielle Nachteile, die sich aus der Trennung ergeben, wird ihm ebenfalls ein Unterhaltsanspruch zugeordnet.
Ein Zugewinnausgleich betrifft den während der Ehe erworbenen Vermögenszuwachs. Von diesem steht jedem Ehepartner fünfzig Prozent zu, sofern diese Möglichkeit nicht durch einen Ehevertrag ausgeschlossen wurde.


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