Wissenswertes zum Thema: Ehevertrag erstellen lassen

Es ist möglich den Ehevertrag entweder vor oder nach der Hochzeit des Paares zu erstellen. Der Ehevertrag enthält Vereinbarungen über alle gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt, Güterstand und dem Versorgungsausgleich und berücksichtigt, dass gewisse Punkte, je nach individuellen Wunsch des zukünftigen Ehepaares, abgeändert oder auch ausgeschlossen werden können. Es ist unabdingbar, dass beide Partner den vereinbarten Regelungen und dem Aufsetzen eines Ehevertrages zustimmen. Da die Scheidungsrate nicht besonders niedrig ist, beschließen viele Paare bereits vor der Hochzeit den Ehevertrag aufzusetzen, damit im Falle einer Scheidung bereits alle wichtigen Punkte rechtlich abgeklärt sind. Somit können beide Partner die zusätzliche, emotionale Belastung durch finanzielle Streitigkeiten vermeiden, da durch den im Vorfeld festgelegten Vertrag kein Kampf um die eigenen Rechte notwendig ist.

Es ist allgemein empfehlenswert, einen Ehevertrag erstellen zu lassen, um den Prozess der Scheidung zu vereinfachen und auch Zeit und Geld für Anwälte zu sparen. Der Vertrag kann zu einem späteren Zeitpunkt abgeändert werden, wenn es beispielsweise zu einer Änderung der Vermögensverhältnisse kommt, Krankheiten auftreten oder Kinder zur Welt gebracht werden. Die einzelnen Punkte im Vertrag können bei Bedarf verhandelt werden, damit beide Eheleute ihre Vorteile daraus ziehen. Bei unüberwindbaren Unstimmigkeiten kann ein Partner den Ehevertrag auch verweigern. Es ist sehr sinnvoll einen Ehevertrag erstellen zu lassen, wenn auf mindestens einer Seite des Ehepaares erhebliche Vermögenswerte vorhanden sind. Der Vertrag ist hier notwendig, um eine gegenseitige, finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Viele Paare empfinden es als unromantisch noch vor der Hochzeit über Fragen und Angelegenheiten nachzudenken, die die Scheidung betreffen. Es ist hilfreich, den Ehevertag als eine Art Testament zu sehen, das sich zwar mit einem traurigen, belastenden Ereignis befasst, aber im Ernstfall für rechtliche Sicherheit sorgt. Den Ehevertrag erstellen zu lassen, bietet die Möglichkeit die persönlichen Interessen und Wünsche beider Parteien zu berücksichtigen.

Die Unterhaltsregelungen, die in jedem klassischen Ehevertrag von Ehepaaren mit ungleichen Vermögensverhältnissen vereinbart werden, sollen verhindern, dass der Part mit dem größeren Vermögen nach der Trennung einen finanziellen Nachteil erleidet. Im Fall von Kindern ist ein Verzicht auf Unterhaltszahlungen für den Partner, der nicht das Sorgerecht erhalten hat, nicht möglich. Folgende Bedingungen rechtfertigen diverse Unterhaltszahlungen für den Partner: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Fort- und Weiterbildungen, höheres Lebensalter und die Kinderbetreuung. Die Eheleute bilden eine Gemeinschaft, bei der im Falle einer Scheidung alle Gewinne, die in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurden, gleichmäßig aufgeteilt werden. Besitz, der in die Ehe mitgebracht wurde, gehört nach wie vor dem jeweiligen Partner, außer es wurde im Ehevertrag anders vereinbart. Es wird eine vertragliche Gütertrennung festgelegt, die im Fall einer Scheidung und beim Tod des Partners gilt. Ohne Testament erhält der Partner neben den Kindern, die aus der Ehe hervorgegangen sind, nur ein Viertel des hinterlassenen Vermögensbesitzes.

Weitere Informationen zum Thema Ehevertrag finden Sie bei Doris Kahle  Rechtsanwältin.


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