Notar - ein beliebter Beruf unter den Juristen

Der Berufsstand des Notars ist einer der angesehensten Berufe unter den Juristen und zählt zu den klassischen Kammerberufen. Bei diesen handelt es sich um sogenannte Volljuristen, also um Personen, die sowohl das erste, das zweite Staatsexamen als auch den juristischen Vorbereitungsdienst im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften absolviert haben. Dabei sind die Aufgabenbereiche und Tätigkeiten von einer enormen Bandbreite geprägt, da sie sehr vielseitig sein können. Dabei bewegen sich die Tätigkeiten vor allem in den Rechtsgebieten des Gesellschafts-, Grundstücks-, Familien-, Erb- und Grundstücksrechts. Insbesondere ist interessant, dass der Beruf des Notars ein freier Beruf ist, obwohl der Jurist gleichzeitig Träger eines öffentlichen Amtes ist. Die Volljuristen sind allein dem Gesetz unterworfen und werden vom Justizministerium ernannt. Dabei ist die Tätigkeit auf einen regionalen Wirkungskreis beschränkt, sodass der Jurist nicht beliebig für jedes Rechtsgeschäft eingesetzt werden kann. Die Hauptaufgaben bestehen vor allem in der Beurkundung von Rechtsgeschäften, Willenserklärungen und Tatsachen sowie in der Beglaubigung von Unterschriften.

Vermittler-Funktion des Juristen und Warnfunktion

Außerdem steht der Volljurist auch in einer Vermittler-Funktion zwischen verschiedenen Parteien und deren Interessen bei der Gestaltung bestimmter Rechtsbeziehungen und rechtlichen Angelegenheiten. Insbesondere besteht hier eine beratende Tätigkeit im Bereich von Testamenten oder Erbverträgen, Schenkungen sowie bei Eheverträgen oder Grundstücksangelegenheiten. Dies ist von enormer Wichtigkeit, da auf diese Weise Benachteiligungen unerfahrener Beteiligter vermieden werden können. Letztendlich fungiert der Notar also als ein unparteiischer Berater der betreffenden Parteien. Folglich sind die anfallenden Kosten für einen solchen sehr sinnvoll. Insbesondere dient die Mitwirkung des Juristen in Form einer umfassenden Beratung im Vorfeld auch zur Verhinderung möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt entstehenden Rechtsstreitigkeiten. Als Laie ist es kaum möglich, alle relevanten und komplizierten Gegebenheiten und Umstände einzelner Rechtsfragen zu überblicken. Dabei besteht die Aufgabe aber nur in einer beratenden Funktion, da der Inhalt der jeweiligen Rechtsbeziehungen und Verträge durch die Beteiligten selbst festgelegt werden. Vor allem haben Notare wie beispielsweise Notar Dr. Maximilian Frhr. v. Proff die Verpflichtung die Inhalte der verschiedenen Rechtsgeschäfte den Beteiligten vor Augen zu führen und den Willen der Parteien entsprechend ihrer Wünsche niederzulegen. Insbesondere kommt somit der Arbeit des Volljuristen gewissermaßen eine Warnfunktion zu.


Beurkundung von Dokumenten und Beweiskraft

Eine weitere wichtige Funktion, die diesem Berufsstand zukommt, besteht in der Beurkundung verschiedenartiger Dokumente. Dazu zählen beispielsweise Beglaubigungen von Unterschriften, Abschriften oder Handzeichen. Weiterhin stellt der Jurist auch Beurkundung von Vorsorgevollmachten oder Beurkundungen von Aktiengesellschaften aus. Teilweise ist eine solche Bekundung durch die Unterschrift des Juristen gesetzlich vorgeschrieben. Zum anderen Teil wählen die Vertragsparteien eine Form durch die Unterschrift eines solchen freiwillig. Eine Mitwirkung ist insbesondere dann sinnvoll und auch durch gesetzliche Regelungen vorgeschrieben, wenn sich für die betreffenden Parteien besondere persönliche oder wirtschaftlichen Konsequenzen ergeben können. Dies ist äußerst sinnvoll, da den notariellen Urkunden und Beglaubigungen eine enorm hohe Beweiskraft zukommt. Denn auch noch Jahre später lassen sich getroffene Vereinbarungen durch die angefertigten Dokumente belegen. Eine eingehende Beratung durch diesen Berufsstand ist also in vielen Lebenssituationen empfehlenswert.


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