Rechtsanwalt - ein hohes Studium, ein toller Beruf

Viele haben den Wunsch einmal Rechtsanwälte zu werden oder befinden sich bereits in den Ausbildungsstadien einer Ausbildung zum Rechtsanwalt. Andere trauern ihr gesamtes Leben nach, nie ein Jurastudium angefangen oder beendet zu haben. Wieder andere halten den Beruf des Rechtsanwaltes für trocken und unmoralisch und distanzieren sich sogar von solchen. Der Anwaltsberuf ist ein hochumstrittener Beruf und steht nicht selten auch in der Kritik, dennoch muss klar festgestellt werden, dass ein demokratisches Justizsystem ohne den Beruf nicht möglich wäre. Es ist also von essenzieller Bedeutung, dass es Rechtsanwälte gibt, die sich mit den Thematiken des Rechts auseinandersetzen. Ansonsten wäre eine funktionierende Gesellschaft der Moderne nicht machbar.


Die Karriere als Anwalt, oder eben als Sammelbegriff Rechtswissenschaftler, beginnt mit dem Jurastudium an einer Universität. Neben dem Studium bestehen keine Möglichkeiten in den Job zu kommen. Das Studium erfordert natürlich die Zulassung zu einer deutschen Hochschule. Darauf folgen dann minimal 8 Semester Studium plus ein Referendariat von 2 Jahren. In der Regel dauert die Ausbildung zum Anwalt also min. 6 eher mehr Jahre. Man kann also davon ausgehen, dass diejenigen, die imstande waren, dieser Belastung standzuhalten durchaus sehr gut auf ihrem Gebiet sind und zu Spezialisten in ihren jeweiligen Bereichen zählen.


Das Jurastudium befähigt dann zum Beruf in fast allen rechtlichen Bereichen. So kann man als Staatsanwalt, Richter oder eben auch als Rechtsanwalt arbeiten. Solche Anwälte können dann als selbstständige Kanzleien existieren oder aber in einem Verbund von Anwälten einer sog. Großkanzlei agieren. Zudem sollte man sich als Rechtsbeistand dann auf ein Themenfeld spezialisierend, um dort zu den Besten zu gehören. Eine gute Arbeit für Mandanten liefern, um diese davon zu überzeugen, auch weiterhin deren Rechtsbeistand sein zu dürfen erfordert auch den Gegner, der vor Gericht auf jeden Fall auch ein Anwalt sein wird, zu übertreffen. Am einfachsten ist dies natürlich durch die reinen Fähigkeiten in dem Gebiet, um das es gerade geht.
Hier kommt man schon zu dem nächsten Punkt, ein Rechtsbeistand ist eine notwendige Voraussetzung für einen fairen Prozess. Die Justiz kann nicht in einer gerechten Weise urteilen, wenn die Seiten nicht gleichermaßen durch Anwälte vertreten werden. Aus diesem Grund gibt es auch die sog. Pflichtverteidiger, die vom Staat einem Beschuldigten oder Betroffenen zur Seite gestellt werden.

Alles in allem muss man also sagen, dass ein Rechtsbeistand und der Beruf des Anwalts ein sehr ausgewogener Beruf sein kann, der durchaus nicht trocken oder unmoralisch sein muss. Es ist jedenfalls keineswegs ein Fehler sich für ein Studium der Rechte zu entscheiden und einmal in die Welt der Paragrafen einzutauchen. Diese hat mehr zu bieten als man vielleicht denkt.

Weitere Informationen finden Sie bei Evers-Lüdeke & Knapp Rechtsanwälte und Notarinnin.


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