Der Fachanwalt für Erbrecht

Ein Fachanwalt für Erbrecht, wie zum Beispiel Rechtsanwalt Wolfgang Nicklas, ist manchmal die einzige Alternative, um sich Informationen zu einem rechtlichen Thema zu holen. Gerade in Familienangelegenheiten ist das manchmal sehr heikel. Wer eine Beratung haben möchte, der muss pro Stunde einen gewissen Betrag zahlen. Es gibt einen maximalen Betrag, den man für eine Beratung nicht überschreiten, jedoch unterschreiten darf.

Der Beruf Fachanwalt für Erbrecht ist sehr gut angesehen. Dafür muss man mehrere Semester Jura studiert haben und das Abitur aufweisen können. Anwälte werden sehr gut bezahlt und arbeiten fast alle selbstständig. Denn nur so ist es möglich, dass man pro Stunde einen Betrag verlangen kann. Die Stundenlöhne sind nicht gerade günstig, doch es lohnt sich bei schwerwiegenden Problemen, zum Beispiel wenn mehrere Erben vorhanden sind, einen Fachanwalt für Erbrecht zurate zu ziehen, denn wenn ein Vermögen bei der verstorbenen Person vorhanden ist, kann der Gewinn meist höher sein, als die Kosten für den Anwalt. Zum Glück kann man heute alles im Internet eingeben und suchen. Auch den Anwalt in der geeigneten Stadt. So ist der Weg der Anfahrt kurz und man kann schnell einen Termin ausmachen.

Erbrecht ist ein heikles Thema, denn im normalen Leben beschäftigen sich wenige damit. Erst, wenn eine geliebte Person gestorben ist und eine Hinterlassenschaft macht, dann gibt es zahlreiche Fragen. Wichtig ist es auch einen geeigneten Anwalt zurate zu ziehen, wenn man nicht das leibliche Kind ist oder ein Erbe wird, der nicht zur Familie gehört. Sollten leibliche Kinder vorhanden sein, bekommen diese den Pflichtteil.

Meistens ist das jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und muss geprüft werden. Ein Notar wird hier meist auch zurate gezogen und derjenige, der das Testament nach dem Tod der verstorbenen Person vorließt, ist ein wichtiger Teil. Wenn man ein Erbe anfechten möchte, dann kann man sich umfassend darüber informieren. Wichtig ist, dass es zu keinem Erbstreit kommt, denn wenn dieser mit einem Anwalt geführt wird und sich ewig hinzieht, kann das für beide Parteien sehr teuer werden. Eine Einigung wird nur dann erzielt, wenn der Anwalt beide Seiten kennt und diese genau beleuchten kann.

Selbst wenn mit dem Erbfall alles in Ordnung ist, kann man sich überfordert fühlen. Erst ist die geliebte Person gestorben, nun fühlt man sich alleingelassen und dann auch noch die zahlreichen Dinge, die nach dem Tod gelöst werden müssen. Wenn das der Fall ist, dann kann man sich den Anwalt ruhigen Gewissens nehmen und ihn zu Dingen befragen, die man noch nicht genau weiß. Das Erbrecht ist sehr komplex und bei einer Erbgemeinschaft wird alles noch viel komplizierter. Ein weiterer Fall sind Schulden des Vererbenden, die dazu kommen.


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